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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

I.  Gegenstand

1. Die REBISTO GmbH als Unterrichtsgeberin erteilt dem oder der Unterrichtsnehmer/in an der Ochsengasse 1 in 4460 Gelterkinden oder an der Rathausstrasse 24 in 4410 Liestal, Stütz- und Nachhilfeunterricht bzw. Aufgabenhilfe.  

 

II.  Dauer, Widerruf, Kündigung

2. Die Kursdauer wird in der Regel für 12 Lektionen abgeschlossen (bei Ferienkursen können weniger Lektionen gebucht werden). Die gebuchten Lektionen müssen innerhalb von 15 Wochen (exkl. Schulferien) eingezogen werden, falls nicht ein Fall gem. „V. Verhinderung“ vorliegt. Danach verfallen die Lektionen ersatzlos.

3. Ein Widerruf des Vertrages während der Kursdauer kann nur erfolgen, sofern die REBISTO GmbH dies als unbedingt notwendig betrachtet. Es wird auf jeden Fall zum Wohle des Unter-richtnehmers oder der Unterrichtsnehmerin entschieden. Falls das Schulgeld von dem oder der Unterrichtsnehmer/in bereits bezahlt wurde, erfolgt eine Rückerstattung innert 30 Tagen.

Wird der Vertrag von dem oder der Unterrichtsnehmer/in aus unerklärlichen Gründen widerrufen, hat sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.

4. Zwei Wochen vor Vertragsende wird der/die Unterrichtsnehmer/in von der Unterrichtsgeberin schriftlich angefragt, ob eine Vertragsverlängerung von weiteren 12 Lektionen erwünscht ist oder nicht.

 

III.  Schulgeld

5. Das Schulgeld bestimmt sich auf der Basis der vereinbarten Lektionendauer, nämlich 45 oder 60 Min. pro Lektion.

6. Das Schulgeld ist spätestens 30 Tage nach Bezug der ersten Lektion zu entrichten.

7. Für Familien, die zum selben Zeitpunkt zwei oder mehr Kinder während 3 Monaten  für Privat-unterricht anmelden, gewährt die REBISTO GmbH einen Geschwisterrabatt:

1. Kind               Preis gemäss Preisliste

2. Kind               10 % Rabatt

3. Kind               20 % Rabatt

 

IV.  Unterrichtsbetrieb

8. Während den Schulferien finden keine regulären Lektionen statt. Während den Schulferien können von der REBISTO GmbH spezielle Ferienkurse angeboten werden, die separat in Rechnung gestellt werden.

9. Die REBISTO GmbH teilt die Lehrer den Lektionen zu und stellt die Gruppen für die Lektionen zusammen. Der oder die Unterrichtsnehmer/in bzw. deren Vertreter kann bzw. können der REBISTO GmbH bezüglich Gruppen- bzw. Lektionseinteilung Vorschläge unterbreiten. Die Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

10. Der Stundenplan ist verbindlich. Auf pünktliches Erscheinen wird Wert gelegt. Die REBISTO GmbH führt eine Präsenzliste.

11. Der oder die Unterrichtsnehmer/in verpflichtet sich, in sauberer Kleidung und sauberen Schu-hen zum Unterricht zu erscheinen.

12. Der oder die Unterrichtsnehmer/in verpflichtet sich, ihr Schreibmaterial sowie die im öffent-lichen Schulunterricht eingesetzten Lehrmittel zum entsprechenden Unterricht mitzubringen. Der Unterricht erfolgt im Wesentlichen auf der Basis dieser Lehrmittel. Bei Bedarf werden dem oder der Unterrichtsnehmer/in leihweise Lehrmittel zur Verfügung gestellt. Die Lehrmittel verbleiben im Eigentum der REBISTO GmbH. Kopien und andere Unterrichtsmaterialien werden von der REBISTO GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt.

13. Der oder die Unterrichtsnehmer/in verpflichtet sich zu einem gebührlichen Benehmen wäh-rend des Unterrichts. Bei ungebührlichem Verhalten wird der oder die Unterrichtsnehmer/in von der REBISTO GmbH mündlich ermahnt. Im 1. Wiederholungsfall erfolgt eine schriftliche Ermah-nung an den bzw. die Vertreter des oder der Unterrichtsnehmers/in. Im 2. Wiederholungsfall wird der oder die Unterrichtsnehmer/in von der REBISTO GmbH ohne Rückerstattung der Kosten vom Unterricht ausgeschlossen.

 

V.  Verhinderung

Privatunterricht

14. Lektionen, die wegen Verhinderung des oder der Unterrichtsgebers/in ausfallen, können nachgeholt werden.

15. Bei Verhinderung des oder der Unterrichtsnehmers/in aus Gründen, die in ihrer Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, können die Lektionen nachgeholt werden, sofern der oder die Unterrichtsnehmer/in die Lektion mindestens 24 Stunden vorher absagt.

16. Ist die rechtzeitige Absage gemäss Ziff. 15 hiervor infolge unerwarteter Krankheit bzw. Unfall verunmöglicht, kann die Lektion nachgeholt werden, sofern die REBISTO GmbH nach Wegfallen des Hinderungsgrundes unverzüglich benachrichtigt wird.

17. Nicht rechtzeitig abgesagte Lektionen verfallen ersatzlos, sofern kein Fall gemäss Ziff. 15 bzw. Ziff. 16 hiervor vorliegt. Es werden keine Kosten zurückerstattet.

Gruppenunterricht

18. Beim Gruppenunterricht werden für verpasste Lektionen keine Kosten zurückerstattet und die Lektionen können nicht nachgeholt werden.

  

VI. Gespräche, Berichte

19. Anlässlich eines kurzen Einführungsgespräches vor der ersten Lektion zwischen dem bzw. den Vertretern des oder der Unterrichtsnehmers/in oder einer von diesen bezeichneten Person und der bzw. dem zugeteilten Lehrerin bzw. Lehrer und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der REBISTO GmbH werden die Erwartungen und Ziele festgehalten.

20. Vor der letzten Lektion können der bzw. die Vertreter des oder der Unterrichtsnehmers/In mit der bzw. dem zugeteilten Lehrerin bzw. Lehrer und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der REBISTO GmbH ein Schlussgespräch verlangen. 

21. Der Inhalt des Einführungs- und Schlussgespräches, sowie die Resultate und Leistungen des oder der Unterrichtsnehmers/in werden vertraulich behandelt. Dritten werden nur insoweit Informationen herausgegeben, als der bzw. die Vertreter des oder der Unterrichtsnehmers/in einem solchen Vorgehen ausdrücklich zugestimmt hat bzw. haben.

22. Kontakte zu Lehrern der öffentlichen Schule werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des bzw. der Vertreter des oder der Unterrichtsnehmers/in hin aufgenommen.

 

VII. Schlussbestimmungen

1. Verweis auf das OR

23. Soweit in der Unterrichtsbestätigung sowie diesen AGB keine besonderen Bestimmungen enthalten sind, gelten die allgemeinen Regeln von Art. 394 ff. OR betreffend den Auftrag.

 

2. Versicherung

24. Die Versicherung gegen Unfall während des Unterrichts ist Sache des oder der Unterrichts-nehmers/in bzw. deren Vertreter.

 

3. Gerichtsstand

25. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Unterrichtsbedingungen ist Gelterkinden.

 

 

Gelterkinden, im August 2015